Neue Führerscheinklasse AM - Kleinkrafträder
Der Hubraum darf 50 ccm nicht übersteigen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist 45 km/h, sofern die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs nicht überschritten wird. Bei den dreirädrigen Kleinkrafträdern bzw. vierrädrigen leicht Kraftfahrzeugen darf das Gewicht nicht mehr als 350 kg betragen. Bei Elektrofahrzeugen zählt das Gewicht der Batterie nicht mit. Elektromotoren dürfen bis zu 4 kW betrieben werden.
- Befristung: 15 Jahre
- Beinhaltete Klassen: keine
- Mindestalter: ab 16 Jahren
Übliche Fahrzeuge sind Moped, Roller, Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfs- oder Elektromotor, leichte Quads und Trikes.